Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - oder falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist - bereitgestellt worden ist. Der Vertragsabschluß verpflichtet Mieter und Vermieter zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen ist.
Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt gesparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Preises; bei der Pensionsvereinbarung 40% des Pensionspreises. Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu bezahlen, aufgrund der tariflichen Verpflichtungen des Gastgebers.Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um eigene Ausfälle zu vermeiden. Bis zur Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot ist verbindlich, auch wenn dieses von den Angaben dieses Gastgeberverzeichnisses abweicht.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung, insbesondere auch für Pauschalarrangements.
Hotel Pension Heidi
Neuenbürgerstraße 27
75335 Dobel
Tel.: 07083 / 2925
Fax: 07083 / 51 678
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!